>> Willkommen in Ihrem AHW - Bereich Abwasserableitung
Bei der Abwasserableitung wird vorwiegend zwischen zwei Entwässerungssystemen unterschieden.
Das Mischsystem leitet Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam in einem Kanal der kommunalen Kläranlage zu.
Beim Trennsystem werden Schmutz- und Niederschlagswasser in getrennten Kanälen abgeführt. Das Schmutzwasser wird im Schmutzwasserkanal der kommunalen Kläranlage zugeleitet, das Niederschlagswasser sowie gezielt in die Kanalisation aufgenommenes unverschmutztes oder nur gering verschmutztes Wasser (z.B. aus Drainagen) wird über einen Regenwasserkanal einem Gewässer zugeführt. Darüber hinaus werden Systeme eingesetzt, die Abwasser differenziert nach Verschmutzungsgrad in eine Behandlungsanlage oder direkt ins Gewässer leiten.
Der Aufwand für den Aufbau eines Mischsystems ist zwar zunächst geringer, da nur eine Abwasserleitung verlegt werden muss, hat aber den Nachteil, dass bei Regen das im Wesentlichen unbelastete Niederschlagswasser in der Kläranlage mitbehandelt werden muss. Bei Starkregenereignissen kann es dadurch zu einer Überlastung der Kläranlagen und zu Abschlägen von ungereinigtem Abwasser in die Gewässer kommen. Im Trennsystem erfolgt aufgrund der getrennten Ableitung eine spezifische Behandlung von Schmutz- und Niederschlagswasser. Abschläge ungeklärten Schmutzwassers erfolgen nicht. Ziel der Siedlungsentwässerung war früher die schnelle und vollständige Ableitung des anfallenden Abwassers und Niederschlagswassers aus bebauten Gebieten. Dadurch wird jedoch der natürliche Wasserkreislauf gestört. Deshalb wurde bereits Mitte der 1990er-Jahre im Landeswassergesetz (§ 51a) festgelegt, dass anfallendes Niederschlagswasser möglichst ortsnah durch Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen ist.
Die ortsnahe Versickerung bzw. die ortsnahe Einleitung in ein Gewässer sorgt dafür, dass Niederschlagswasser (z.B. von Dach- und Hofflächen) dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt und damit einer Versiegelung von bebauten Flächen entgegengewirkt wird. In den nächsten Jahrzehnten wird es daher darauf ankommen, die Kanalisation und die damit verbundenen Bauwerke so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass der Wasserkreislauf weitgehend wieder hergestellt werden kann.
Links zum Thema „Abwasser“:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/wasser/abwasser
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de


> Sammler
Mehr als 46 km Zubringerkanäle leiten das Abwasser aus den angeschlossenen Gemeinden zur Verbandskläranlage nach Wiesloch. Dort wird es dann über ein Einlauf-Hebewerk dem eigentlichen mechanischen, biologischen und teilweise chemischen Klärprozess unterzogen.
Das Einlaufhebewerk würde theoretisch 1150 Liter pro sec. bewältigen, die Kläranlage kann aber nur 850 Liter Abwasser pro sec. verkraften. Das ist soviel, wie wenn man 5 Badewannen voll Wasser in einer Sekunde auskippen würde! Zusätzlich dazu werden täglich noch ca. 25 Kubikmeter (das sind 3-4 LKWs) Abwasser von mobilen Abwasser-Entsorgern zur Anlage gebracht und behandelt.



> Es regnet
Regenwasser muss besonders behandelt werden. Es führt jede Menge Schmutz und Verunreinigungen mit sich fort und in die Kanäle. Unsere Kanäle sind Mischwasserkanäle. Sie führen gemeinsam Abwasser und Regenwasser und sind so bemessen, dass sie ein Vielfaches der normalen Abwassermenge verkraften können. Bei Starkregen, z.B. bei einem Gewitter, fällt plötzlich aber sehr viel mehr abzuleitendes Wasser an. Damit das Kanalsystem dann nicht versagt, und das verschmutzte Regenwasser direkt in die Bäche fließt, müssen besondere Ausweichmöglichkeiten geschaffen werden. Deshalb hat man als „Notbremse“ Regenüberlaufbecken (RÜBs) gebaut, die den ersten durch den Regen zustande gekommenen Abwasserschwall abfangen. Regnet es weiter, fließt nur noch das nachfolgende, leicht verschmutzte Mischwasser direkt in die Gewässer – ohne Schaden anzurichten. Schlammhaltiges Abwasser aus den RÜBs wird bei Nachlassen des Regens mikroprozessorgesteuert ins Klärwerk gepumpt. Damit ist das Becken, das RÜB, wieder frei für den nächsten Regenguss. Mehr als 40 Regenüberlaufbecken sind in Betrieb oder werden noch fertiggestellt. Schon heute ist ein Rückhaltevolumen von über 20.000 Kubikmeter geschaffen.

> Indirekteinleiter
Was sind Indirekteinleiter?
Indirekteinleitungen sind Einleitungen von Abwasser in das kommunale Kanalnetz. Dieses Abwasser wird in der kommunalen Kläranlage behandelt und danach ins Gewässer eingeleitet. Direkteinleitungen sind Einleitungen, die direkt in ein Gewässer erfolgen, der AHW als Klärwerksbetreiber gehört folglich zu den Direkteinleitern, da das gereinigte Abwasser aus der Kläranlage ins Gewässer eingeleitet wird. Indirekteinleiter nennt man die Industriebetriebe, die Indirekteinleitungen vornehmen.
Wie werden Indirekteinleitungen geregelt?
Welche Beschaffenheit das indirekt eingeleitete Abwasser haben muss, wenn es in den städtischen Kanal gelangt, ist in der Indirekteinleitervordnung – IndVO seit 1999 des Umweltministeriums geregelt. Die Abwasserverordnung stellt diese Rechtsverordnung dar. So sind in ihr Herkunftsbereiche aufgeführt, in denen erwartungsgemäß Abwasser mit gefährlichen Stoffen anfällt. Für diese Branchen ist die Einleitung grundsätzlich genehmigungspflichtig. Für die gefährlichen Stoffe sind Grenzwerte einzuhalten, die oft eine chemische und physikalische Abwasservorbehandlung beim Industriebetrieb erforderlich machen, damit Gewässerorganismen und die Bakterien, die in der kommunalen Kläranlage das Abwasser biologisch reinigen, z. B. nicht durch erhöhte Schwermetallkonzentrationen geschädigt werden. Für die Indirekteinleitergenehmigung und die Überwachung der Betriebe ist die jeweilige Untere Wasserbehörde der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig. Jede Kommune hat zudem eine eigene Ortsentwässerungssatzung, in der die Auflagen den Gegebenheiten der jeweiligen Kommune angepasst sind. Der städtische Kanalbetrieb überprüft die Einhaltung der satzungsrechtlichen Auflagen und ergreift bei Verstößen ordnungsbehördliche Maßnahmen.
Wie ist der AHW eingebunden?
Der AHW erhält die wasserrechtlichen Anträge der Indirekteinleiter zur Stellungnahme. Eventuelle Auflagen aus der Sicht des Klärwerksbetreibers können so ergänzend in den Genehmigungsbescheid der Unteren Wasserbehörde einfließen. Der AHW ist selbst keine Vollzugsbehörde. Bei Verstößen der Indirekteinleiter können nur die Stadt bzw. die Untere Wasserbehörde mit behördlichen Maßnahmen eingreifen.
Führen Störeinleitungen von Indirekteinleitern dazu, dass der AHW seine Überwachungswerte im Ablauf der Kläranlage nicht einhalten kann, hat der Verband die Konsequenzen der wasserrechtlichen Verstöße und die abwasserabgaberechtlichen Folgekosten zu tragen, obwohl er nicht der Verursacher ist.
Schadensersatzforderungen gegen den Verursacher muss der Verband gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.
Detektivischer Spürsinn: Oder wie findet man einen “Verschmutzer”?
Bisweilen ergeben sich erhöhte Werte von Schadstoffen im Ablauf eines Klärwerks, d. h. das Wasser ist zwar schon gereinigt, enthält aber in erhöhtem Maße Schadstoffe, die dem Klärwerk aus gewerblichen Einleitungen zugeflossen sind. Aufgrund dieser Überschreitung von Grenzwerten im Ablauf können dem Verband beträchtliche Mehrkosten für die Abwasserabgabe entstehen, die nach den Veranlagungsregeln genossenschaftlich von allen Mitgliedern zu tragen sind.
Deshalb begibt sich der AHW auf die Suche nach dem “Verschmutzer”. Dazu werden regelmäßig und unregelmäßig Beprobungen in den ansässigen Industrieunternehmen durchgeführt.
Wer bezahlt was?
Die Firmen im Verbandsgebiet zahlen für die Indirekteinleitung ihres gewerblichen Abwassers

> Kanalnetze
Mehr als 46 km Zubringerkanäle leiten das Abwasser aus den angeschlossenen Gemeinden zur Verbandskläranlage nach Wiesloch. Dort wird es dann über ein Einlauf-Hebewerk dem eigentlichen mechanischen, biologischen und teilweise chemischen Klärprozess unterzogen.
Das Einlaufhebewerk würde theoretisch 1150 Liter pro sec. bewältigen, die Kläranlage kann aber nur 850 Liter Abwasser pro sec. verkraften. Das ist soviel, wie wenn man 5 Badewannen voll Wasser in einer Sekunde auskippen würde! Zusätzlich dazu werden täglich noch ca. 25 Kubikmeter (das sind 3-4 LKWs) Abwasser von mobilen Abwasser-Entsorgern zur Anlage gebracht und behandelt.

